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tanzzeiten2Alten Überlieferungen und literarischen Funden können wir entnehmen, dass nicht das ganze Jahr hindurch getanzt wurde und wird. Zwei Faktoren bestimmten grundsätzlich die Tanzzeiten: Natur und Religion. Die sogenannten „geschlossenen Zeiten“, Advent und Fasten, unterbrachen die Zeit des Tanzens. Diese Einteilung war von der Kirche vorgenommen worden. Die Zeiten, wann man tanzen durfte, hat sich im Laufe der Zeit etwas geändert.

Die alte Regelung der Tanzzeiten

  • Advent bis zum ersten Weihnachtstag (25. Dezember): tanzstille Zeit
  • Vom Stephanitag (26. Dezember) oder 5. Jänner bis Faschingsdienstag: Tanzzeit
  • Aschermittwoch bis Ostersonntag: tanztote Zeit
  • Ostermontag bis vor dem Pfingstfest: Tanzzeit
  • Pfingstsonntag: tanztote Zeit
  • Pfingstmontag bis zur Sonnenwende: Tanzzeit
  • Nach der Sonnenwende bis zum Erntedank (Ausnahmen: Johannistag, Mariä Himmelfahrt, Kirchweihtag): tanzstille Zeit
  • Erntedank bis zum Kathreinfest: Tanzzeit

tanzzeiten

Die neue Regelung der Tanzzeiten

  • Erster Adventsonntag bis zum ersten Weihnachtsfeiertag (25. Dezember): tanzstille Zeit
  • Stephanitag (26. Dezember), Silvester oder Dreikönigstag bis Faschingsdienstag: Tanzzeit
  • Aschermittwoch bis Ostersonntag: tanztote Zeit
  • Ostermontag bis zum Samstag vor dem ersten Adventsonntag (Ausnahme: Pfingstsonntag): Tanzzeit

Einen ausführlichen Bericht über die Tanzzeiten, mit historischen Hintergründen und vielen weiteren interessanten Informationen gibt es in der aktuellen Ausgabe Zeitschrift "BRAUCHma!" (Nr. 264). Sie kann hier abonniert werden. 

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